Die EU

0. Vorwort

Schaut man sich Europa AUF DER Karte an, so erscheint uns dieser Kontinent, wie eine Halbinsel von Asien. Betrachtet man aber beides zusammen, so glaubt man die beiden Kontinente bilden eine Einheit,somal es auch keine großen Unterschiede auf der europäischen Seite des Urals und auf der asiatischen Seite des Urals gibt. Deshalb erscheint es logisch , daß es gewisse Schwierigkeiten gibt,wenn es darum geht, die Grenzen Europas zu definieren. In der Schule lernt man, daß Europa historisch gesehen durch den Uralfluß und durch das Uralgebirge abgegrenzt ist, sowie durch beliebig allgemein anerkannter Grenzen zu den Nachbarkontinenten.Weiterhin muß die Begrenzung nicht räumlich sein,sondern nach Eigenschaften und Kultur verlaufen. Aber die genaue physisch-geographische Abgrenzung Europas von den anderen Erdteilen lautet ,daß Europa durch das Uralgebige und den Uralfluß abgegrenzt ist. Weiterhin verläuft die Grenze durch die Mitte des Kaspischen Meeres, über den Kamm des Kaukasuses, durchs schwarze Meer zum Bosporus, durchs Marmarmeer zu den Dardanellen, durchs ägäische Meer mit allen seinen griechischen Inseln, bis zu Kreta und dann durchs Mittelmeer (mit Kreta)bis zur Straße von Gibralta.Trotzdem erweist es sich als schwierig den Begriff Europa genau zu definieren, so daß diese Definition allgemeine Zustimmung bekommt.Dies wäre aber aber nötig, wenn man sich ein gutes Funktionieren der europäischen wünscht, um der es in der vorliegenden Arbeit gehen soll.

Wir wollen nun versuchen etwas Licht in die Unwissenheit der Eurpäer über ihren eigenen Kontinent bzw. über die politischen und wirtschaftlichen Vereinigung Europas zur EU, zu bringen.Wenn man sich überlegt, daß die Kenntnisse der Europäer laut einer Studie über ihren eigenen Kontinent mangelhaft bis ungenügend ist, dann erscheint es dringend notwendig diese Wissenslücke zu schließen.Ein Drittel Engländer und Italiener,sowie 14% der Deutschen und sogar 8% der Franzosen suchen Frankreich vergeblich auf der Weltkarte und die Hälfte aller europäischeen Jugendlichen weiß nicht einmal welche Länder zur EU gehören.Wir wollen nun versuchen einen kurzen Überblick über die historische Entwicklung Europas bis hin zur EU,über die Ziele der EU, über den Aufbau und die Strucktur der EU , über die Vor-u. Nachteile der EU, sowie über die sich daraus ergebenen Fragen zu schaffen.Fragen wie: Wann kommt der Euro? Was bringt er für Vorteile?Wer gehört alles zur EU?Was ist EU?Wer kam auf die Idee Europa zusammenzuschließen? Was bedeutet EU?

 

 1. Europa: Geschichte

 

1.1. 19. Jahrhundert: Das europäische System scheitert

 Die Idee von einen gemeinsamen Europa hat eine lange Geschichte. Schon um 1300 z. B. bei Pierre Dubois, welcher eine Staatenföderation vorschlägt, gibt es vereinzelte Vorstellungen von staatlichen Verbindungen und Gemeinschaften in Europa. Auch Enea Silvis Piccolonini (1405-1464), böhmische König Georg von Podiebrad (1420-1471) und Niccolo Machiavelli (1469-1527). forderten schon europäische Zusammenschlüsse, was aber vielleicht nur den Grund hatte, daß die türken zu dieser Zeit eine Gefahr darstellten. Im 17. Jahrhundert erarbeitete Maximilien de Béthung, der Herzog von Sully (1560-1641) für König Heinrich der vierte ein Projekt, indem sich die europäischen Staaten zu einer christlichen Republik verbinden sollten.

Gottfried W. Leibniz (1646-1716) glaubte nicht an eine einzige europäische Regierung, weil die Könige angeblich nie ihren Thron hergeben würden. Trotzdem glaubte er an eine Art internationales Schiedsgericht und trat für dieses auch vehement ein. Imanuel Kant stellte die Überlegung an., daß ein ewiger Frieden ohne einem Völkerbund nicht denkbar ist. Selbst in der Kunstepoche Romantik greifen dieses Thema Leute wie Novalis (1772-1801), Friedrich Schlegel (1772-1829) in ihren Werken auf.

Napoleon versuchte eine europäische Ordnung herzustellen, in der zwischen den Staaten ein gewisses Gleichgewicht herrscht , die aber mehr oder weniger von Frankreich abhängig sind.

Talleyrande (1754-1838) entwarf einen Plan für Napoleon, indem die Großmächte durch Zusammenarbeit den Frieden in Europa länger als ein Jahrhundert erhalten können. Diesen Plan lehnte Napoleon aber ab. Er sah keine Gefahr für die Macht und Hegemonie (Vorherschaft) Frankreichs in Europa. Tallyrands aber befürchtete, daß sich die anderen Staaten gegen Frankreich zusammen schließen könnten. Napoleon wollte Europa mit Gewalt zusammenbringen, wie er noch rückblickend von der Insel St. Helena sagt, daß er "Europa mit den Waffen zähmen" und "den gordischen Knoten der Völker zerhauen "mußte. Leider bewahrheitete sich die Vermutung Talleyrands. Und so wird über den alten zerbrochenen Europa nach dem Scheitern Napoleons, das Gebäude eines "europäischen System" errichtet. Das europäische System wurde 1814/15 auf den Wiener Kongreß gegründet. Nun sollte Europa für einige Jahre als Einheit angesehen werden. Man wollte jetzt durch ein Mächtegleichgewicht den Frieden in Europa sichern. Außerdem wollte man jetzt nicht mehr zueinander im Konkurrenzkampf stehen, sondern politisch solidarisch handel. Zum Beispiel verschickte Zar Alexander der Erste (1777-1825) 1804 eine Instruktion in der er europäische Konföderation und ein geregeltes Völkerrecht vorschlug. Und Preußen sieht die Staaten Europas als Glieder ein und derselben Familie an. Zu Staatenverbindungen kam es aber nicht. Dieses europäische System überlebte die Mitte des Jahrhunderts nicht, weil Meinungsunterschiede zwischen den Staaten zu groß wurden. So kam es zum Auseinanderbrechen des europäischen Systems, die Staaten verfolgten nur ihr eigenes Intresse und die alte europäische Ordnung mit den vielen Staaten war wieder hergestellt.

 

 

 

1.2. Europa um die Zeit des 1. Weltkrieges

 

Die europäischen Staaten wandten sich gegeneinander konkurierend der eigenen Machterweiterung zu, da sämtliche Ideen von einem europäischen System verfallen waren. Selbst die Industrialisierung brachte keine Fortschritte in diese Richtung, obwohl alle Staaten von den selben Gesetzen der Wirtschaft abhängig sind. Das führt natürlich zu Problemen im Außenhandel. Kleinere politische Belange wurden manchmal durch Zusammenkünfte geklärt. Man sah es aber auch als normal an, seine eigene Politik mit Waffengewalt weiterzuführen, wie zum Beispiel der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71. Das sich Deutschland und Frankreich schon als Erbfeind ansahen, verhärtete noch die nationalen Gegensätze. Alle Staaten operierten eigenständig und gegeneinander. Wer zu dieser Zeit noch an die "Europa Idee" dachte, galt als Utopist. Und es waren Auch nur wenige Männer. Zum Beispiel Julius Fröbel (1805-1893) der erkannte, daß sich Europa im Spannungsfeld der beiden Weltmächte USA und Rußland befindet und deswegen erst recht eine Gemeinschaft anstreben sollte. Genauso dachte auch Konstantin Frantz (1817-1891) der einen Staatenbund Europas wollte, um damit ein Gegengewicht zu den anderen Weltmächten zu stellen. Auch Victor Hugo (1802-1885) träumte seit 1867 von einer "Nation Europa".

Der erste Weltkrieg zeigte dann , daß solche Gedanken sinnlos sind und wozu der Nationalismus führt. Am folgenden Beispiel Kann man sehen wie eigennützig die Staaten in Europa dachten: Frankreich wollte Elsaß-Lothringen von Deutschland zurück, Rußland forderte den Bosporus , Serbien wollte Bosnien und Herzigowina, usw. im ersten Weltkrieg. 1904 schlug Friedrich Neumann (1860-1919) einen "Mitteleuropäischen Wirtschaftsverein" vor. Dieser Vorschlag geht schon auf Friedrich List (1789-1846) zurück, der von einer wirtschaftlichen von Deutschland, Östereich und den Süden Europas sprach. Solange es Vorteile fürs Deutsche Reich brachte, z. B. Machtgewinn durch zusammenschluß mit Östereich und solange Deutschland als Sieger Bedingungen aufstellen, fanden solche Vorschläge auch Zustimmung. Aber trotz vieler Krisen und dem Krieg rückte Europa, trotz der derzeitigen politischen Auseinandersetzungen, in den Köpfen der Zivilisten immer mehr bewußt oder auch unbewußt zu einen Erdteil mit gemeinsamer Kultur und Bevölkerung zusammen.

 

 

 

1.3. Versuchte Zusammenschlüsse zwischen den Weltkriegen

 

Anstelle einer Neuorientierung nach dem 1. Weltkrieg kam es dazu, daß alte Ansichten wieder vorgekramt wurden. Die beschlossenen Friedensverträge waren von einer Art Vergeltung gekennzeichnet, galten aber nicht als eine zukünftige Dauerhafte Versöhnung der Nationen. England, welches immer noch nach einem Europa strebte, dessen Nationen sich im Mächtegleichgewicht befinden, hatte sich mit dem Streben Frankreichs nach Vorherschaft auseinanderzusetzen. Frankreich, welches sich an alte politische Methoden hielt, machte Verbindungen mit sich und neu gebildeten osteuropäischen Staaten, die sich vor Angriffen Deutschlands und vor Rußland auf ihr Gebiet schützen wollten. Deutschland versuchte sich mit rußland aus der Isolation in Europa zu befreien. Frankreich und Deutschlands Verhältnis wegen Kriegsansprüche u.ä. waren für Jahrzehnte gestört.

Der Vorschlag vom amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson (1856-1924) eine globale Friedenssicherung zu schaffen, wurde durch den 1919 gegründeten Völkerbund blockiert, weil dieser solche Gedanken als verwerflich abgetan hätte.

Man merkte aber bald, daß es wichtig war eine wirtschaftliche Vereinigung zu gründen, da Europa bezogen auf den Weltmarkt nicht gut dastand. Man machte sich aber Sorgen, daß Europa so wie Amerika wird. Deswegen verwarf man auch diesen Vorschlag des französischen Ministerpräsidenten Édonard Herriot (1872-1957) 1925, die Vereinigten Staaten und Europa zu bilden.

Da politisch nichts in die Realität umgesetzt wurde, kam es 1926 privaten Einigung von frz. dt. belg. und lux. Stahlwerken, eine "Internationale Rohstahlgemeinschaft" zu gründen. Dies war der Vorläufer der Montanunion. 1924 erhoffte man sich nach den Klärungen der ganzen Kriegsfragen auch ein Verständigung zwischen Deutschland und Frankreich. Dafür sorgte dann 1925 der Locarnopakt. Die beiden Schöpfer des Paktes Aristide Briand (1862-1932) und Gustav Stresemann (1878-1929) erhielten dafür 1926 den Friedensnobelpreis. Ein europäistischer Geist war wieder spürbar, was aber durch die Weltwirtschaftskrise wieder abgeschwächt wurde. Später versuchte A. Briand nochmals Europa näher zusammen zu führen, doch auch jetzt verhielten sich die einzelnen Regierungen abwartend bis der Vorschlag langsam in den Archiven verschwand. Auch der Österreicher Richard Graf Coudenlove-Kalergie (1894-1972) hielt es für wichtig ein einheitliches Europa zu gründen, weil Europa einen weiteren Vernichtungskrieg gegen sich selbst führen könnte, weil Rußland und USA wirtschaftlich zu stark sind und weil das starke Rußland einen Krieg gegen Europa führen könnte.

Durch den kommenden 2. Weltkrieg bzw. der nationalsozialistischen Politik wurde jeglicher Gedanke an ein Europa verworfen.

 

 

1.4. Europäische Entwicklung nach 1945

 

1944 forderten die Vertreter der Widerstandsbewegung einen europäischen Bundesstaat. Nach dem 2. Weltkrieg merkte man mehr als vorher, daß die Staaten Europas aufeinander angewiesen sind. In der Nachkriegszeit waren es nur einzelne Politiker und private Organisationen die dafür kämpften. 1946 gab es ein zwölf Punkte Programm (Hertensteiner Programm), um sich einer Europaunion anzutasten. Es sollte nach diesem Programm keine Machtpolitik geben und Europa sollte nicht zwischen die Fronten von USA und Rußland geraten. Aber aus ähnlichen Gründen glaubte Winston Churchill (1874-1965) nicht mehr an ein Gesamteuropa, aber in seiner Züricher Rede spricht er sich doch für ein Europa aus, dessen Ziel es sein sollte, so etwas wie die Vereinten Nationen von Europa zuschaffen.

 

 

Aus einer Rede des britischen Premierministers Winston Churchill in Zürich (1946):

Wir müssen etwas wie die Vereinigten Staaten von Europa schaffen. Nur so können Hunderte von Millionen schwer arbeitender Menschen wieder die einfachen Freuden und Hoffnungen zurückgewinnen, die das Leben lebenswert machen. [. . .]

Der erste Schritt bei der Neugründung der europäischen Familie muß eine Partnerschaft zwischen Frankreich und Deutschland sein. [...] Es gibt kein Wiederaufleben Europas ohne ein geistig großes Frankreich und ein geistig großes Deutschland. Die Struktur der Vereinigten Staaten von Europa, wenn sie gut und echt errichtet wird, muß so sein, daß die materielle Stärke eines einzelnen Staates von weniger großer Bedeutung ist Kleine Nationen zählen ebenso viel wie große und erwerben sich ihre Ehre durch ihren Beitrag zu der gemeinsamen Sache.

 

Die Zeit ist vielleicht knapp. Gegenwärtig haben wir eine Atempause. Die Geschütze schweigen. Der Kampf hat aufgehört, aber nicht die Gefahren. Wenn es uns gelingen soll, die Vereinigten Staaten von Europa oder welchen Namen auch immer sie tragen werden, zu errichten, müssen wirjetzt damit beginnen. [. ..] Der erste Schritt ist die Bildung eines Europarats. Wenn zu Anfang auch nicht alle Staaten Europas willens oder in der Lage sind, der Union beizutreten, müssen wir uns dennoch ans Werk machen, diejenigen Staaten, die es wollen und können, zusammenzufassen und zu vereinen. [...]

 

Weiterhin erklärte er in seiner Rede, daß es notwendig sei einen Europarat zu schaffen. Dabei verwies Churchill auch darauf, daß die Spannungen zwischen Frankreich und Deutschland zu beseitigen sind. Churchhills Gedanken trafen auf große Zustimmung aber auch auf Ablehnung, besonders bei den kommunistischen Staaten. Die ersten Hoffnungen bzw. den 1. Anstoß für eine Europäische Union brachte am 5. Juni 1947 der amerikanische Außenminister G.C. Marshall, in dem er Europa ein 20 Mrd. Dollar umfassendes Hilfsprogramm anbot. Dieses nannte sich "European Recovery Program" (ERP) oder auch Marshallplan. Da sich Osteuropa nicht daran beteiligen wollte, wurde die amerikanische Hilfe ins westliche Europa gesteckt. Während Ost- und Westeuropa sich immer mehr trennten , kam es in Westeuropa zu den ersten Zusammenschlüssen.

Am 1. Januar 1948 wurde zwischen Belgien, Niederlande und Luxemburg die Zollunion Benelux gegründet. Gleich darauf, am 17. März 1948 schlossen Frankreich, Großbritanien und die Benelux Staaten den Brüsseler Pakt. Mit diesem Pakt wollte man sich vor einem neuen aggressiven Deutschland und vor Rußland und andere kommunistische Aktivitäten schützen. Weiterhin sah man soziale, politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit vor. Um sich noch besser vor Rußland zu schützen entstand die Nato (North Atlantic Treaty Organization) am 4. April 1949.

Im Oktober 1948 kommt es durch den Brüssler Pakt zum Einsetzen eines Ausschusses, welcher eine funktionsfähige europäische Union ausarbeiten sollte. Am 5. Mai 1949 wurde dann der Europarat gegründet, der sich in Straßburg ansiedelte. Dieser Europarat, mit je einem Regierungsmitglied aus den Teilnehmerstaaten im Ministerrat, hatte nur wenig Macht und konnten nur durch Empfehlungen und Ratschlägen in die Politik der einzelnen Staaten eingreifen. Große Erfolge brachte der Europarat im sozialen, humanitären, rechtlichen und kulturrellen Bereich. Beispielhaft dafür waren die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und Zeugnissen, die Aufhebung des Visum-Paßzwangs. zwischen den Mitgliedsstaaten und die Einrichtung eines europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Am 9. Mai 1950 schlägt Robert Schumann (1886-1963), der frz. Außenminister vor die dt. u. frz. Stahl- und Kohleproduktion zu vereinigen. Die war eine Art Versöhnungsgeste zwischen Deutschland und Frankreich und zahlt zu der Geburtsstunde für politische Zusammenarbeit in Europa. Am 18. April 1951 kommt es dann zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Stahl und Kohle (Montanunion) die am 25. Juli. 1952 in Kraft gesetzt wurde. Diese war unabhängig vom Europarat und offen für weitere Teilnehmer. Außerdem entfielen die Zölle für Kohle und Stahl was sich günstig auf die Wirtschaft auswirkte. Die Montanunion mit ihren Vertretern bestimmt das Preis/Leistungsverhältnis und ähnliches, und nicht die Mitgliedsstaaten selbst. Großbritanien glaubte aber 1952, daß es außerstande sei einer europäischen Gemeinschaft beizutreten. Nach der Berlin Blockade 1948/49 und dem Koreakrieg fühlte sich Europa noch mehr von Rußland bedroht. Deshalb schlug René Pleven, frz. Verteidigungsminister, eine europäische Verteidigungsgemeinschaft vor. Die EVG wurde aber nie verwirklicht, weil einige Staaten gute Gründe zur Ablehnung hatten. Deshalb nimmt man auch die BRD in die Nato auf. Seit 1955 tagten die Mitglieder der Montanunion, was letztendlich dazu führte, daß am 25. März 1957 in Rom der Vertrag für eine europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) unterzeichnet wurde. In Kraft trat er am 1. Januar 1958, genau wie das Abkommen über europäische Atomenergie (Euroatom). Frankreich leistete Widerstand gegen solche Gemeinschaften, weil es Angst hatte, zu viele Hoheitsrechte zu verlieren. Am 1. Januar 1973 wurde die EWG auf 9 Mitglieder erweitert, womit die Probleme, die sich die EWG zu stellen hatte nicht einfacher wurden. Im Vergleich mit der Wirtschaft der USA, UdSSR und Japan hatte die EWG schon eine führende Position eingenommen. Rußland hielt nicht von der EWG und vermied es deswegen auch internationale Beziehungen mit ihr einzugehen, wie China es tat. Damit die sozialistischen und kommunistischen Staaten Europas nicht wirtschaftlich total schwach dastehen wurde 1949 die RGW (Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) gegründet. Eine enge Europäische politische Zusammenarbeit (EPZ) sollte dafür sorgen, daß Europa in internationalen Fragen eine Meinung hat. Die ist natürlich schwierig und kann nur stufenweise geschehen.

1979 wurden die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament abgehalten. Aber noch verfügt das Europäische Parlament nicht über die notwendigen Kompetenzen, die es für eine politische Kontrolle Europas bräuchte. Der Europäische Rat einigte sich auf ein Europäisches Währungssystem (EWS), welches im März 1979 in Kraft gesetzt wurde: bis auf GB schlossen sich alle Mitglieder an.

Bis heute sind zahlreiche andere europäische Organisationen entstanden. Um hier nur einige zu nennen: Wirtschafts- u. Sozialausschuß, Europäische Investitionsbank (EIB), Europäischer Fond für währungspolitsche Zusammenarbeit (EFWZ), Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD), Europäische Weltraumorganisation (ESA), usw, usw.

Und bis heute hat sich Europa, wie man fast jeden Tag in der Zeitung lesen kann, mit mehr oder weniger kleinen Problemen zu beschäftigen wie z.B. die Umbenennung der Europäischen Gemeinschaft in Europäische Union oder daß die Europäische Währungseinheit nicht mehr ECU sondern Euro heißt,. Und jedes kleine und große Problem was gelöst wird, bringt uns einen Schritt der Grundidee von den Vereinten Nationen Europas näher.

 

Die Instiutionen der EU und ihre Aufgaben

 

Die Institutionen waren ursprünglich Ausdruck des Willens, einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker zu schaffen. In dem Maße, wie die Zuständigkeiten der Union wuchsen, wurden auch die Institutionen größer und zahlreicher. In den ersten 20 Jahren ihres Bestehens schlug die Kommission Rechtsakte vor, das Parlament nahm zu ihnen Stellung, der Ministerrat verabschiedete sie, und der Gerichtshof kümmerte sich um ihre Auslegung.

In den letzten 20 Jahren hat sich vieles geändert: Das Parlament wird jetzt direkt gewählt und hat neue Befugnisse erhalten, der Europäische Rechnungshof wurde eingesetzt, die Europäische Investitionsbank hat ein bedeutendes Gewicht bei der Finanzierung der Wirtschaftsentwicklung gewonnen, der Wirtschafts- und Sozialausschuß sorgt für Dialog und Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern, und vor kurzem wurde der Ausschuß der Regionen eingesetzt, der die regionalen Interessen in der Union vertritt.

 

 

Das Europäische Parlament

 

 

Arbeitsorte: Straßburg (monatliche Plenarsitzungen), Brüssel (Arbeit der Ausschüsse und

zusätzliche Sitzungen), Luxemburg (Sitz des Generalsekretariats)

 

Das Europäische Parlament wird von den Bürgern der Europäischen Union direkt gewählt, seine Zusammensetzung spiegelt ihren politischen Willen wieder. Es vertritt 370 Millionen Bürger und ist das größte multinationale Parlament der Welt. Wie jedes Parlament hat es die vorrangige Aufgabe gute Gesetze zu machen und die Exekutive zu kontrollieren. Die Zuständigkeiten und Befugnisse des Parlamentes wurden nach und nach erweitert, zunächst durch die Einheitliche Akte von 1987 und dann erneut durch den Vertrag über die Europäische Union von 1993.

Das Parlament ist der Wahrer der europäischen Interessen und der Bürgerrechte. In Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, kann jeder Unionsbürger allein oder zusammen mit anderen eine Petition an das Europäische Parlament richten. Außerdem hat das Parlament Jacob Magnus Söderman zum Bürgerbeauftragten ernannt, der Beschwerden von Bürgern über Mißstände in der Verwaltung der Institutionen nachgeht.

Das Europäische Parlament legt großen Wert auf ständige Kontakte mit den nationalen Parlamenten. Dazu finden regelmäßig Treffen zwischen den Parlamentspräsidenten und den Fachausschüssen der Parlamente statt. Zur Erörterung wesentlicher unionspolitischer Fragen kann auch eine Konferenz der Parlamente einberufen werden, in der das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente zusammentreten.

Das Parlament übt die politische Kontrolle über die gesamte Tätigkeit der Union aus. Die Exekutivgewalt ist verteilt auf die Kommission und den Ministerrat, deren Vertreter regelmäßig vor dem Parlament erscheinen und Rechenschaft ablegen.

Im Parlament sind alle wesentlichen politischen Strömungen Europas vertreten - mit fast 100 politischen Parteien von ganz links bis ganz rechts. Diese Parteien haben sich zu Fraktionen zusammengeschlossen, derzeit acht. Geleitet wird das Parlament von einem Präsidium, das aus dem Präsidenten und 14 Vizepräsidenten besteht. Alle Präsidiumsmitglieder werden für zweieinhalb Jahre gewählt. Die Fraktionsvorsitzenden und der Parlamentspräsident nehmen an der Konferenz der Präsidenten teil, die die Arbeit des Parlaments organisiert und die Tagesordnung für die Plenartagungen aufstellt. Ein großer Teil der parlamentarischen Arbeit findet in den 20 parlamentarischen Ausschüssen statt, die sich mit allen Tätigkeitsbereichen der Union befassen, von der Landwirtschaft bis zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, von Menschen- und Bürgerrechtsfragen bis zur Entwicklungszusammenarbeit.

 

 

Gesetzgebungsbefugnisse:

Nach den Römischen Verträgen von 1957 war das Parlament lediglich ein beratendes Organ. Rechtsakte wurden von der Kommission ausgearbeitet und vom Rat verabschiedet. In späteren Verträgen wurden die Befugnisse des Parlaments erweitert. Die Zustimmung des Parlaments ist erforderlich für wichtige internationale Vereinbarungen wie Verträge über den Beitritt neuer Mitgliedstaaten, die Durchführung und Zielsetzung von Strukturfonds und die Festlegung von Aufgaben und Befugnissen der Europäischen Zentralbank.

 

 

Haushaltsbefugnisse:

Das Europäische Parlament stellt jährlich den Haushaltsplan der Union fest. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens kann es Änderungen am Vorentwurf der Kommission und am Entwurf des Rates vorschlagen. Bei Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik und zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen hat der Rat das letzte Wort; über andere Ausgaben, z. B. für Bildungs- und Sozialprogramme, Regionalfonds, Umwelt- und Kulturprojekte,entscheidet das Parlament in enger Zusammenarbeit mit dem Rat.

In Ausnahmefällen hat das Europäische Parlament den Haushaltsplan abgelehnt, weil seine Wünsche nicht angemessen berücksichtigt worden waren. Der Haushaltsplan wird erst mit seiner Unterzeichnung durch den Parlamentspräsidenten rechtsgültig.

Die Kontrolle der Ausgaben ist die ständige Aufgabe des Ausschusses für Haushaltskontrolle. Er wacht darüber, daß das Geld für die vorgesehenen Zwecke ausgegeben wird und setzt sich dafür ein, Betrügereien zu Lasten des Unionshaushaltes zu verhindern. Das Parlament prüft jährlich, wie die Kommission den Haushaltsplan ausgeführt hat, ehe es ihr Entlastung erteilt. Dabei stützt es sich auch auf den Jahresbericht des Rechnungshofes.

 

 

Rat der Europäischen Union (Ministerrat)

 

Mitglieder: die Minister der 15 Mitgliedstaaten

 

Vorsitz: Den Vorsitz führen die Mitgliedstaaten abwechselnd für sechs Monate, seit 1. Juli 1995 in dieser Reihenfolge: Spanien, Italien, Irland, Niederlande, Luxemburg, Vereinigtes Königreich, Öster reich, Deutschland, Finnland, Portugal, Frankreich, Schweden, Belgien, Dänemark, Griechenland.

 

Arbeitsorte: Brüssel (in den Monaten April, Juni und Oktober in Luxemburg)

 

Der Rat der Europäischen Union, auch bekannt als Ministerrat, ist eine auf der Welt einmalige Institution. Im Rat tagend erlassen die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften für die Union, setzen ihre politischen Ziele fest, koordinieren ihre nationalen Politiken und regeln Konflikte untereinander und anderen Institutionen. Der Rat trägt zugleich Merkmale einer zwischenstaatlichen Organisation. In bestimmten Angelegenheiten entscheidet er mit qualifizierter Mehrheit, in anderen kann er nur einstimmig entscheiden. Auf jeder Tagung des Rates kommen Vertreter der Mitgliedstaaten zusammen, in der Regel Minister, die den Parlamenten und der Öffentlichkeit in ihren Ländern Rechenschaft schuldig sind. Heute finden regelmäßige Ratstagungen zu mehr als 25 verschiedenen Sachbereichen statt. Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" (Außenminister), "Wirtschaft und Finanzen" und "Landwirtschaft" tagt monatlich. Zu anderen Themen wie Verkehr, Umwelt und Industrie tagt der Rat viermal jährlich.

Den Vorsitz im Rat führen die Mitgliedstaaten abwechselnd für je sechs Monate, von Januar bis Juni und von Juli bis Dezember.

 

 

Die Europäische Kommission

 

 

Zahl der Mitglieder -20: Mitglieder je staat: je zwei aus Deutschland, Spanien, Frankreich,

Italien und dem Vereinigten Königreich, je eines aus den übrigen

Mitgliedstaaten

Amtszeit: fünf Jahre (1995-2000)

Sitz: Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel

 

Die Europäische Kommission spielt aufgrund der ihr zugewiesenen Aufgaben eine zentrale Rolle in der Politik der Europäischen Union. In mancher Hinsicht ist sie das Kernstück Europas. Von ihr beziehen die übrigen Institutionen einen wesentlichen Teil ihres Antriebs und ihrer Ziele. Die Kommission wacht über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts und über das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts, ihr obliegt die Konzipierung und Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Politik für die regionale Entwicklung. Die für die Zukunft Europas so wichtigen Programme für Forschung und technologische Entwicklung werden ebenfalls von der Kommission betreut. Die politische Führung der Kommission liegt bei ihren 20 Mitgliedern. Sie waren vor ihrer Berufung in die Kommission Abgeordnete nationaler Parlamente oder des Europäischen Parlaments, häufig auch Minister oder hohe Ministerialbeamte in ihren Herkunftsländern. Fünf Mitglieder der amtierenden Kommission sind Frauen.

Der Kommissionspräsident wird nach Anhörung des Europäischen Parlaments von den im Europäischen Rat versammelten Staats- bzw. Regierungschefs ernannt. Die 15 Mitgliedstaaten ernennen die übrigen Mitglieder der Kommission im Einvernehmen mit dem ernannten Präsidenten.

Die Kommission tritt wöchentlich zusammen, um ihre Arbeit zu erledigen: Annahme von Vorschlägen, Ausarbeitung politischer Dokumente und Debatten über die Entwicklung in den vorrangigen Bereichen ihrer Politik. Von den Kommissionsmitgliedern wird erwartet, daß sie die gesamte Politik der Kommission uneingeschränkt mittragen, auch dann, wenn sie das Ergebnis von Mehrheitsentscheidungen ist.

 

 

Demokratische Kontrolle:

Die demokratische Legitimation der Kommission wird dadurch gestärkt, daß ihre Mitglieder einer immer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Eine neue Kommission kann ihr Amt erst antreten, wenn alle ihre Mitglieder vom Europäischen Parlament bestätigt worden sind. Die Kommission muß geschlossen zurücktreten, wenn das Europäische Parlament ihr das Mißtrauen ausspricht. Das ist allerdings noch nicht vorgekommen.

 

 

Organisation:

Mit 15 000 Bediensteten ist die Kommission die größte Institution der EU. Doch in Anbetracht ihrer vielfältigen Aufgaben und der Tatsache, daß jeder fünfte Bedienstete im Übersetzungs- oder Dolmetschdienst arbeitet, ist die Zahl ihrer Mitarbeiter nicht sehr groß. Die Arbeit der Übersetzer und Dolmetscher ist von großer Bedeutung, denn die Kommission muß alle Bürger der Union in ihrer Sprache ansprechen können. Die Kommission gliedert sich in 24 Generaldirektionen und rund 15 Sonderdienste.

 

 

Die Arbeit der Kommission:

Die Kommission ist nicht allmächtig. Ihre Vorschläge, Maßnahmen und Entscheidungen werden von allen anderen Institutionen, ausgenommen die Europäische Investitionsbank, geprüft und beurteilt.

 

Die Kommission hat drei klassische Aufgaben:

-sie macht Vorschläge für EU-Rechtsvorschriften;

-sie ist die Hüterin der Verträge;

-sie führt die Unionspolitik durch und handelt im Namen der Union internationale Übereinkommen aus.

 

Sie arbeitet außerdem eng mit dem Europäischen Rechnungshof zusammen, um Betrügereien zu Lasten des Unionshaushalts zu bekämpfen.

 

Die Kommission wacht über die korrekte Anwendung des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten. Verletzt ein Mitgliedstaat vertragliche Pflichten, wird die Kommission tätig und kann gegebenenfalls ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof anstrengen. In bestimmten Fällen kann die Kommission Bußgelder gegen Personen, Unternehmen und Organisationen verhängen, die gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen. Die Betroffenen können allerdings dagegen Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. Besonders wachsam ist die Kommission gegenüber illegalen Preisabsprachen und illegaler Aufteilung von Märkten. Sie hat wegen solcher Praktiken schon sehr hohe Bußgelder verhängt. Der bisherige Rekord liegt bei 248 Millionen ECU, die eine Unternehmensgruppe Ende 1994 zahlen mußte. Die Kommission wacht auch sorgfältig über die staatlichen Beihilfen an die Industrie, und bestimmte Arten von Beihilfen dürfen nur mit ihrer Zustimmung gewährt werden.

Außerdem verwaltet die Kommission den Haushalt der Union mit einem Jahresvolumen von 86 Mrd. ECU.

 

 

 

Der Gerichtshof

 

Gerichtshof: 15 Richter und 9 Generalanwälte

Gericht erster Instanz: 15 Richter: die Mitglieder des Gerichtshofes und des Gerichts werden von den Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt; eine

Wiederernennung ist zulässig.

 

Die Europäischen Gemeinschaften sind Rechtsgemeinschaften. Dies gilt auch für die auf ihnen aufbauende Union. Die Anerkennung der Verbindlichkeit ihrer Regeln durch die Mitgliedstaaten, die Organe und die inzelnen ist die Voraussetzung für ihr Bestehen. Der Gerichtshof soll den erforderlichen Rechtsschutz gewähren, damit die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge sowie ganz allgemein bei allen Tätigkeiten der Gemeinschaft gesichert wird. Der Umstand, daß es dem Gemeinschaftsrecht gelungen ist, sich so tief in der Rechtswirklichkeit der Mitgliedstaaten zu verankern, ist darauf zurückzuführen, daß es von den Bürgern, den Behörden und den Gerichten aller Mitgliedstaaten als einheitliches Regelwerk, auf das sich die einzelnen vor ihren nationalen Gerichten berufen können, aufgefaßt, ausgelegt und angewandt wurde. Die Entscheidungen des Gerichtshofes haben das Gemeinschaftsrecht für die Gemeinschaftsbürger Wirklichkeit werden lassen, und sie haben erhebliche verfassungsrechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen.

Der Gerichtshof kann von den Mitgliedstaaten, den Gemeinschaftsorganen sowie von einzelnen Personen angerufen werden. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens gewährleistet er eine einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in der Gemeinschaft.

Der Gerichtshof besteht aus 15 Richtern und 9 Generalanwälten, die von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden; eine Wiederernennung ist acuh möglich. Sie müssen jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten und in ihrem Staat die für die höchsten richterlichen Ämter erforderlichen Voraussetzungen erfüllen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein. Die Richter wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Gerichtshofes für eine Amtszeit von drei Jahren.

 

 

 

 

Der Europäische Rechnungshof

 

Mitglieder: 15, eines je Mitgliedstaat

Sitz: Luxemburg

 

Der Europäische Rechnungshof vertritt die Interessen der Steuerzahler. Er wacht darüber, daß die Europäische Union ihre Gelder nach den Regeln der Haushaltsordnung und für die vorgesehenen Zwecke verwendet.

Manche nennen den Rechnungshof das "finanzielle Gewissen" der Union, andere nennen ihn einen "Wachhund". Was er auch sein mag, er garantiert, daß bestimmte Grundsätze des Rechts, der Verwaltung und der Haushaltsführung beachtet werden. Die Berichte des Rechnungshofes informieren die Öffentlichkeit ausführlich darüber, wie die Union mit ihrem Geld umgeht, und das hält die Organe und Verwaltungsstellen zur Sorgfalt bei der Verwendung ihrer Mittel an. Mit seiner Kontrolltätigkeit, die er in völliger Unabhängigkeit ausüben muß, ist das Ziel des Rechnungshofes, die Union durchschaubar zu machen und dem Steuerzahler die Gewißheit zu geben, daß sie mit ihrem Geld verantwortungsvoll umgeht -- eine Gewißheit, die um so nötiger ist, als seit einigen Jahren immer mehr Geld für immer mehr Politikbereiche ausgegeben wird.

1995 erreichte das Volumen der EU-Finanztransaktionen einschließlich Anleihe- und Darlehenstätigkeit 100 Mrd. ECU. Jede Stelle, die Zugang zu Mitteln der Union hat, unterliegt der Kontrolle durch den Rechnungshof und ist verpflichtet, ihm die Unterlagen und Informationen zu übermitteln, die er verlangt. Der Rechnungshof kontrolliert nicht nur die Organe der Union, sondern auch nationale, regionale und lokale Stellen, die Gelder der Union verwalten, sowie Empfänger von EU-Beihilfen in und außerhalb der Union. Er prüft auch, ob die Union für ihr Geld angemessene Gegenleistungen erhalten hat, indem er feststellt, ob, in welchem Umfang und zu welchen Kosten die Verwaltungsziele erreicht wurden.

Er führt, soweit nötig, Prüfungen vor Ort durch - in den Räumen der Europäischen Organe, in den Mitgliedstaaten und in Drittländern. Die Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung von Unregelmäßigkeiten ist in erster Linie Sache derer, die die EU-Programme betreuen und durchführen. Stellt der Rechnungshof Fehler und Unregelmäßigkeiten fest oder hegt er einen Betrugsverdacht, so teilt er das der betroffenen Stelle mit, damit sie Gegenmaßnahmen treffen kann. Er weist auch auf Schwachstellen in den Systemen und Verfahren hin, die das Entstehen solcher Probleme möglicherweise begünstigen. Auf diese Weise trägt er zur Verbesserung der Verwaltungssysteme und damit zur wirtschaftlicheren Verwendung der Steuergelder bei.

 

Berichte, Stellungnahmen und Zuverlässigkeitserklärung:

Der Rechnungshof faßt seine Bemerkungen zur Verwaltung der EU-Finanzen in seinem Jahresbericht zusammen, der auch die Antworten der geprüften Organe enthält. Darin wird aufgezeigt, in welchen Bereichen Verbesserungen möglich und wünschenswert sind. Der Jahresbericht, der alljährlich im November angenommen wird, wird auf der Grundlage einer Empfehlung des Rates vom Europäischen Parlament geprüft, das der Kommission Entlastung für die in ihre Verantwortung fallende Haushaltsführung erteilen muß.

Der Rechnungshof legt außerdem dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Erklärung vor, mit der er die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung und die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Vorgänge bescheinigt. Damit wird den Steuerzahlern offiziell bestätigt, daß ihr Geld an die vorgesehenen Empfänger geflossen ist und für die vorgesehenen Zwecke ausgegeben wurde.

 

 

Die Europäische Investititionsbank

 

Träger: die 15 Mitgliedstaaten der EU

 

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Sie gewährt langfristige Darlehen für Investitionen, die eine ausgewogene wirtschaftliche Entwicklung und Integration der Union fördern. Die EIB ist eine flexible und kostengünstige Finanzierungsquelle. Mit einem jährlichen Darlehensvolumen von 20 Milliarden ECU ist sie die größte internationale Finanzierungsinstitution der Welt.

Mit EIB-Darlehen werden in der Europäischen Union Projekte finanziert, die zur Verwirklichung folgender Ziele beitragen:

-Förderung der Wirtschaftsentwicklung in schwach entwickelten Regionen;

-Ausbau der transeuropäischen Netze für Verkehr, Telekommunikation und Energieübertragung;

-Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und Förderung der Integration der europäischen Industrie; Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen;

-Schutz der Umwelt, Bewahrung der Lebensqualität, Förderung der Stadtentwicklung und Erhaltung historischer Bauwerke;

-Sicherung der Energieversorgung.

 

Die Bank unterzieht jedes Investitionsvorhaben einer gründlichen Prüfung. Dabei wird ermittelt, ob das Projekt den wirtschaftspolitischen Zielen der EU entspricht, ob es volkswirtschaftlich sinnvoll und unter Umweltaspekten vertretbar ist, ob die technische Konzeption überzeugt und die finanzielle Tragfähigkeit gegeben ist.

Die EIB ist keine Bank, bei der Privatpersonen ihr Geld gewinnbringend anlegen können, sondern eine Bank, deren Tätigkeit Millionen von Bürgern in der EU einen Gewinn in Form verbesserter Lebensqualität bringt. Ihre vorrangige Aufgabe ist die Förderung der regionalen Entwicklung, und weit mehr als die Hälfte ihres jährlichen Darlehensvolumens vergibt sie für die Finanzierung produktiver Investitionen in Regionen, die in ihrer Wirtschaftsentwicklung hinterherhinken oder die unter dem Niedergang ihrer traditionellen Industriezweige leiden.

Die Darlehenstätigkeit der EIB soll den Bürgern unmittelbaren Nutzen in Form neuer Unternehmen, neuer Arbeitsplätze, besserer Verkehrs- und Nachrichtenverbindungen und verbesserten Umweltschutzes bringen. Die Darlehen werden nicht nach irgendeinem Quotensystem vergeben, sondern nach wirtschaftspolitischen Prioritäten und der jeweils gegebenen qualifizierten Nachfrage der Projektträger.

 

Stärkung der Wirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen:

Die Strategie der Union ist darauf gerichtet, die Wirtschaft, die Wettbewerbsfähigkeit und das Beschäftigungspotential der Mitgliedstaaten zu stärken. Deshalb hat der Europäische Rat auf seinen letzten Tagungen die EIB aufgerufen, eine wesentliche Rolle im Rahmen der wirtschaftlichen Wachstumsinitiative der Union zu spielen.

 

Vergabe von Darlehen ausserhalb der Union:

Die EIB vergibt ihre Darlehen zwar überwiegend innerhalb der EU, sie beteiligt sich aber auch an der Finanzierung der Zusammenarbeit zwischen der EU und Drittländern. Sie ist derzeit in über 100 Drittländern tätig, und zwar zur Unterstützung der Wirtschaftsentwicklung in den Ländern Mittel- und Osteuropas, die die EU-Mitgliedschaft anstreben; zur Förderung grenzüberschreitender Infrastruktur- und Umweltprojekte und zur Entwicklung der Privatwirtschaft in den Drittländern des Mittelmeerraums; usw.

 

Herkunft der Mittel der EIB:

EIB-Darlehen werden zu den niedrigstmöglichen Zinssätzen vergeben. Den größten Teil ihrer Mittel beschafft sich die EIB auf den Kapitalmärkten, wo sie dank ihrer sehr hoch eingestuften Kreditwürdigkeit die bestmöglichen Konditionen erhält. Diesen Vorteil gibt sie an ihre Darlehensnehmer weiter. 1995 nahm die EIB mehr als 12,4 Milliarden ECU in Form von Anleihen in 16 verschiedenen Währungen auf.

 

 

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß

 

Mitglieder: 222, und zwar: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich je 24; Spanien 21; Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden je 12; Dänemark, Irland, Finnland je 9; Luxemburg 6

Amtszeit: vier Jahre

Arbeitsort: Brüssel, monatliche Plenartagungen

 

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat eine beratende Funktion. Er gibt Stellungnahmen ab, die von Vertretern der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens in der Union ausgehen. Die Mitglieder des Ausschusses entstammen den unterschiedlichsten Bereichen und vertreten Interessengruppen wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer (die "Sozialpartner"), Landwirtschaft, Verkehr, Handel, kleine und mittlere Unternehmen, freie Berufe, Versicherungsvereine und Genossenschaften, Verbraucher und Umweltschutzverbände. Sie verteilen sich auf drei annähernd gleich große Gruppen:

-Arbeitgeber (Gruppe I), Arbeitnehmer (Gruppe II) und Verschiedene Interessen (Gruppe III).

 

Beobachtung des Binnenmarktes:

Da seine Mitglieder voll im Wirtschaftsleben stehen, kann der Ausschuß unmittelbar zur Entwicklung des Binnenmarkts beitragen. Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Ratsvorsitzes beobachtet er laufend den Binnenmarkt und macht auf eventuelle Fehlentwicklungen aufmerksam. Er organisiert ein "Binnenmarktforum", auf dem seine Ansprechpartner in den Mitgliedstaaten zusammenkommen, um über die Entwicklung zu sprechen.

Dieses Forum ermöglicht es dem Ausschuß, die ständige Entwicklung des Binnenmarkts zu verfolgen. Es zeigt auf, was unerledigt geblieben ist und wo wegen fehlerhafter oder mißbräuchlicher Anwendung des Rechts die Abschottung von Märkten droht und der freie Waren-, Kapital-, Dienstleistungs- und Personenverkehr behindert wird, und es versucht, den Entscheidungsträgern Lösungen für derartige Probleme vorzuschlagen.

 

 

Kontakte:

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß unterhält gute Kontakte zu ähnlichen Organisationen auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene. Über diese Kontakte kann die Bürgergesellschaft am Aufbau Europas beteiligt werden. So kommt Europa seinen Bürgern näher.

Der Ausschuß ist Mitglied des 1989 gegründeten Internationalen Verbands der Wirtschafts- und Sozialräte und ähnlicher Einrichtungen. Über 40 Länder sind in diesem Verband vertreten.

 

 

Der Ausschuß der Regionen

 

Mitglieder: 222, und zwar: Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich je 24; Spanien 21; Belgien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden je 12; Dänemark, Finnland, Irland je 9; Luxemburg 6

Amtszeit: vier Jahre

Arbeitsort: Brüssel, fünf Plenarsitzungen jährlich

 

Der Ausschuß der Regionen ist die jüngste Institution der Europäischen Union. Er wurde eingesetzt, weil die Mitgliedstaaten zum einen ihre regionalen und lokalen Eigenheiten respektiert wissen und zum anderen an der Entwicklung und Durchführung der EU-Politik beteiligt werden wollen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union müssen jetzt die Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angehört werden, wenn es um Dinge geht, die sie direkt betreffen.

Er soll dem bürgerfernem Zentralismus entgegenwirken. Als Ministerpräsidenten, Bürgermeister und

Landräte sind die 222 Mitglieder des Ausschusses Vertreter regionaler und lokaler politischer Instanzen, die bürgernah tätig sind.

In ihrer Position sehen sie unmittelbar, wie sich die EU-Politik und das EU-Recht im Alltag ihrer Bürger auswirken. Ihr Sachverstand ermöglicht es dem Ausschuß, Einfluß auf die anderen Institutionen der Union zu nehmen.

 

Die Arbeit des Ausschusses findet in acht ständigen Fachkommissionen und vier Unterausschüssen statt:

1.Regionalentwicklung, Wirtschaftsentwicklung, lokale und regionale Finanzen

Unterausschuß: lokale und regionale Finanzen

2.Raumplanung, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Meer und Berggebiete

Unterausschuß: Fremdenverkehr, ländlicher Raum

3.Verkehr und Kommunikationsnetze

Unterausschuß: Telekommunikation

4.Städtepolitik

5.Raumordnung, Umwelt, Energie

6.Bildung, Ausbildung

7.Europa der Bürger, Forschung, Kultur, Jugend und Verbraucher

Unterausschuß: Jugend und Sport,

8.Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Sozialpolitik, Gesundheitswesen

 

Die Arbeit des Ausschusses der Regionen wird von einem auf zwei Jahre gewählten Präsidium organisiert. In der kurzen Zeit seines Bestehens hat sich der Ausschuß bereits mit den verschiedensten Angelegenheiten befaßt, u. a. mit Leitlinien für ein transeuropäisches Flughafennetz, der Entwicklung des ländlichen Tourismus, dem kommunalen Wahlrecht für EU-Bürger in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen und Europas Weg in die Informationsgesellschaft. Ein ständig wiederkehrendes Thema in seinen Stellungnahmen ist der Wunsch nach sehr viel stärkerer Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an der Entwicklung und Durchführung der europäischen Politik.

 

 

Das Europäische Währungsinstitut

 

Die zwei Hauptaufgaben des EWI bestehen darin, (1) dazu beizutragen, daß die Bedingungen für die letzte Phase der Währungsunion erfüllt werden, insbesondere die im Hinblick auf die Konvergenz der wesentlichen volkswirtschaftlichen Indikatoren. (2) die nötigen Vorbereitungen für die Errichtung des Europäischen Zentralbankssystems ("EZBS"), eine einheitliche Währungpolitik und die Einführung einer einheitlichen Währung zu treffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ziele der EU

 

- Gründung einer europäischen Union mit förderalen Aufbau in der Entscheidungenso bürgernah wie möglich getroffen werden

- Beginn einer gemeinsamen Außen - und Sicherheitspolitik (GASP) mit dem Ziel der

der gemeinsamen Verteidigung

- enge Zusammenarbeit in der Justiz - und der Innenpolitik

- Gründung einer Wirtschafts - und Währungsunion (WWU) mit dem Ziel gemein-

samer Währung = Errichtung einer europäischen Zentralbank

- neue Verfahren in der Gesetzgebung der Europäischen Gemeinschaft (EG)

- Bildung eines "Ausschusses der Regionen" mit beratender Funktion in der Gesetzgebung der EG

- Einführung einer Unionsbürgerschaft neben der jeweiligen Staatsangehörigkeit

- Wahlrecht jedes EG - Bürgers bei Komunal - und Europawahlen an seinem Wohnsitz innerhalb der EG, unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit.

 

 

 

Die Präambel des EWG - Vertrages enthält die Ziele ,die sich die Gemeinschaft gesetzt hat:

 

- einen immer engeren Zusammenschluß der europäischen Völker

- wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt

- Besserung der Lebens - und Beschäftigungsbedingungen

- Wirtschaftsausweitung , Handelsverkehr und Wettbewerb

- Förderung der rückständigen Regionen

- Beseitigung von Handelsschranken im zwischstaatlichen Verkehr

- Förderung des Wohlstandes der überseeischen Gebiete

- Wahrung des Friedens und Freiheit

- Auforderung an die Völker Europas zum Beitritt

 

=Frieden und Wohlstand für die eigene Bevölkerung sowie gute Beziehungen zu den Völkern der Welt sind die Grundideen der europäischen Einigung

 

 

Zusammenarbeit in der Außenpolitk

 

Etappen: -Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) 1969/70

-Einheitliche Eropäische Akte 1986

(Vertrag unterzeichneten die Regierungschefs der EG -Staaten,Vertrag

ist völkerrechtlich verbindlich)

-Maastricht schreibt vor eine gemeinsame Außen - und Sicherheitspolitk (GASP) zu erarbeiten und verwirklichen

-Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) gehört nicht zum ArbeidArbeitsbereich der EG

-EPZ wurde zu GASP umbenannt (erstreckt sich auf alle Bereiche der Außen - und Sicherheitspolitik)

 

Ihr wachsendes politisches Gewicht wird dazu führen , daß die EG künftig nicht nur als Wirtschaftsmacht , sondern mehr und mehr auch als politische Macht daranmitwirkt , Probleme in anderen Teilen der Welt zu lösen.

 

Copyright Daniel Iwer, Andy Dunkel, Marko Kroll