Ihre Rechte als Flugreisender in der EU: Flugannullierungen

Flugannullierungen sind immer eine große Unannehmlichkeit für Fluggäste. Sie können Verspätungen, verpasste Anschlüsse und eine Menge Stress verursachen. Was viele Menschen nicht wissen, ist, dass sie als Flugreisende in der Europäischen Union bestimmte Rechte haben. In diesem Blogbeitrag werden wir diese Rechte erörtern und erklären, warum Flugannullierungen für Kunden so ärgerlich sein können.

Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Flugausfall so ärgerlich für Kunden sein kann. Erstens kann es zu Verzögerungen bei ihren Reiseplänen kommen. Das kann bedeuten, dass sie ihre Anschlussflüge verpassen oder ihre gesamte Reise umplanen müssen. Zweitens kann es sehr stressig sein. Der Versuch, einen Flug umzubuchen oder einen anderen Weg zu finden, um zum Zielort zu gelangen, gestaltet sich schnell zur Tortur, vor allem wenn Zeitdruck herrscht. Drittens ist es auch immer eine Kostenfrage, denn Ersatzflüge können die ursprünglich geplante Summe schnell übersteigen.

Welche Rechte haben Kunden nach Ausfällen?

Fluggastrechte sind ein ständig wiederkehrendes Thema in Rechtskreisen. Auch 18 Jahre nach dem Erlass der ersten Richtlinie EG: 241/2004 sind Fluggäste immer wieder auf Unterstützung durch Rechtsdienstleister angewiesen. Zum Glück ist die Erfolgsrate sehr hoch, was bedeutet, dass viele Kunden ihre Entschädigung nach Ausfällen oder Verspätungen erhalten.

Entschädigungsanspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Die Nichtbeförderungsverordnung (EG) Nr. 261/2004 legt die Rechte von Fluggästen bei Nichtbeförderung und Annullierung fest. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sowie für Flüge, die mit einer in der EU ansässigen Fluggesellschaft in der EU ankommen. Nach dieser Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf:

  • Flüge bis 1.500 km werden mit 250 Euro pro Person bzw. Flugpreis vergütet
  • Für Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km muss die Airline 400 Euro zahlen
  • Für Strecken über 3.500 km gibt es automatisch 600 Euro pro Person

Ausnahmen und außergewöhnliche Umstände

Es gibt einige Ausnahmen von diesen Regeln, z. B. wenn die Annullierung auf schlechtes Wetter oder andere außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Wenn Ihr Flug annulliert wird, sollten Sie sich so schnell wie möglich mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf eine Erstattung oder Entschädigung haben. Möglicherweise können Sie auch kostenlos auf einen anderen Flug umgebucht werden. Falls Sie Ihr Ziel dadurch rechtzeitig erreichen, gibt es ebenfalls keine Entschädigung.

Besonderheiten bei Flugausfällen mit Start oder Landung in UK

Das Vereinigte Königreich stellt eine Ausnahme dar, nachdem das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist. Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 findet nur Anwendung für Flüge mit Start oder Landung in der EU, also nach wie vor für Flüge zwischen dem Festland und der britischen Insel, allerdings nicht für Flüge zwischen UK und internationalen Zielen.

Die Londoner sind zwar nicht die Ersten, die mit schwerwiegenden Problemen im Zusammenhang mit Flugtickets konfrontiert sind, aber es sollte darauf hingewiesen werden, dass derartige Probleme im Rahmen des Systems der Fluggastrechte nicht endemisch sind.

Annullierung eines Fluges – wer zahlt?

Kunden in der EU haben viele Möglichkeiten, sich Unterstützung bei ihrem Rechtsstreit gegen die Fluggesellschaft zu holen. Als Erstes sollten sie sich jedoch direkt an die Fluggesellschaft wenden und versuchen, das Problem gütlich zu lösen. Sollte dies nicht gelingen, empfiehlt es sich, sich an einen Rechtsdienstleister wie Flightright zu wenden.

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