Schleswig-Holstein steht vor der Verteilung von Lizenzen für das Onlineglücksspiel

Der deutsche Glücksspielmarkt hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und wurde letztes Jahr durch die Einführung des Glücksspielstaatsvertrags weitestgehend auf den Kopf gestellt, weil hierdurch mittlerweile das Onlineglücksspiel unter bestimmten Auflagen offiziell erlaubt ist.

An dieser Stelle ist jedoch ebenfalls zu erwähnen, dass die Auflagen teilweise sehr streng sind, warum manche Bundesländer derzeit noch zögerlich sind, was die Vergabe von Lizenzen für das Onlineglücksspiel angeht, wenn einzelne Casinos sich darauf bewerben. Nachfolgend wollen wir im Rahmen dieses Beitrags darauf werfen, was Schleswig-Holstein in dieser Hinsicht anders macht und ob deren Vorgehensweise in den nächsten Jahren vielleicht auch von anderen Bundesländern übernommen wird.

Auflagen für die Vergabe von Glücksspiellizenzen

Damit ein Onlinecasino in Deutschland die gewünschte Lizenz erhalten kann, muss es per Glücksspielstaatsvertrag gewisse Auflagen erfüllen, welche das sichere Spielen für die einzelnen Spieler ermöglichen soll. Die Auflagen sind:

  • Eine Anmeldung der Casinobetreiber in der EU oder EEA
  • Eine deutsche Website bzw. Das Vorhandensein aller wichtigen Information in deutscher Sprache
  • Ein universell nutzbarer Account, der anbieter-übergreifend ist, um durch eine zentrale Behörde kontrolliert zu werden.
  • Eine Begrenzung der monatlichen Einzahlungen auf 1000€
  • Das Vorhandensein eines Opt-Out-Buttons, mit dem sichergestellt werden soll, dass das Spielen für 24 Stunden verboten werden kann
  • Slots, welche Auto-Play nicht unterstützen und bei denen jedes Spiel mindestens fünf Sekunden dauert
  • Eine Begrenzung des Einsatzes auf 1€ bei virtuellen Slots
  • Die zufällige Zuordnung zu Pokertischen
  • Das Verbot von Live-Wetten
  • Die Ausstrahlung von Werbung für Onlineglücksspiel zwischen 21 Uhr und 6 Uhr

Wie Schleswig-Holstein aktiv in Richtung Zukunft schreitet

Schleswig-Holstein ist mit Anbietern, wie beispielsweise auch Wunderino.com, bereits seit Längerem dafür bekannt, dass man dort dem Glücksspiel offener gegenübersteht, weshalb es nur logisch ist, dass man dort auch im Zuge des Glücksspielstaatsvertrags einen Schritt in Richtung Zukunft macht. Dementsprechend ist man bereits seit dem 25. April dabei nach und nach Bewerbungen für die offizielle Glücksspielerlaubnis zu genehmigen. Und obwohl Poker aktuell noch nicht dazugehört, kann es zudem noch zu einem späteren Zeitpunkt genehmigt werden.

Damit geht Schleswig-Holstein einen ganz anderen Weg als beispielsweise Thüringen, wo man, ähnlich wie in Österreich, auf ein Onlineglücksspielmonopol, welches durch den Staat kontrolliert wird, setzt. Schleswig-Holstein hat nämlich ebenfalls offiziell angekündigt, dass es vier Lizenzen für jeweils 15 Jahre vergeben wird, nachdem man sich die verschiedenen Anbieter genauer angesehen hat. Der Grund, wieso überhaupt vier Lizenzen vergeben werden, liegt daran, dass der staatliche Anbieter bereits eine Lizenz für das eigene Angebot erhält und aufgrund des Kontingents nur noch weitere vier Lizenzen zu vergeben sind.

Das Einzige, was die einzelnen Anbieter machen müssen, um eine Chance auf eine Lizenz zu bekommen, ist die festgelegten Kriterien zu erfüllen sowie 2500€ an den Staat zu zahlen, um im Rahmen des Verfahrens mitaufgenommen zu werden.

Wie Sie sehen konnten, sind aktuell einige Entwicklungen im Gange, mit denen Schleswig-Holstein, im Vergleich zu anderen Bundesländern, wie beispielsweise auch Thüringen, den zukünftigen Weg für das Angebot von Onlineglücksspiel von verschiedenen Anbietern ermöglicht. Im Hinblick auf die schlussendlich ausgewählten Anbieter wird es noch einmal spannend werden und es wird sich zeigen, wer das Rennen machen kann.

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