Kamera-Equipment verkaufen: Darauf müssen Sie achten

Auch die schönste Kamera verliert irgendwann ihren Reiz. Spätestens, wenn das neue Wunschmodell endlich zu einem akzeptablen Preis erhältlich ist, ist es an der Zeit, das alte Equipment zu verkaufen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie dabei vorgehen sollten und worauf Sie beim Verkauf Ihrer alten Kamera achten müssen.

Wo verkauft man altes Kamera-Equipment?

Technische Geräte können auf vielen unterschiedlichen Internet-Plattformen verkauft werden. Neben den üblichen Kleinanzeigenseiten bieten sich spezialisierte Portale wie MPB an. Dort bekommen Sie Geld für Ihr altes Equipment und können neue bzw. neuwertige Ausrüstungsgegenstände zu moderaten Preisen kaufen.

Wenn Sie eine Kleinanzeigen-Plattform nutzen, müssen Sie damit rechnen, dass sich Interessenten melden, denen jegliche Kenntnisse in Bezug auf die Fotografie fehlen. Solche Käufer haben manchmal überzogene Erwartungen und wollen nicht verstehen, dass auch ältere Kameramodelle ihren Preis haben. Machen Sie nicht den Fehler, solchen Interessenten zu weit entgegenzukommen. Es findet sich mit Sicherheit jemand, der die Vorzüge Ihrer Kamera zu schätzen weiß und einen angemessenen Preis zahlt.

Der beste Weg ist, das alte Equipment an einen Freund oder Kollegen zu verkaufen, der sich mit Fotokameras und -zubehör auskennt. Wenn zwei Experten aufeinandertreffen, gibt es in der Regel keine Missverständnisse, was technische Fragen angeht. Sie können zudem davon ausgehen, einen fairen Preis für Ihr gebrauchtes Equipment zu erhalten.

Prüfen Sie die Ausrüstung vor dem Verkauf

Bevor Sie altes Kamera-Equipment zum Verkauf anbieten, sollten Sie sicherstellen, dass keine Fehlfunktionen vorhanden sind und alle verbauten Teile perfekt funktionieren. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie den bzw. die Interessenten ausdrücklich darauf hinweisen. Ansonsten kann der Käufer Ansprüche geltend machen. Die sogenannte Sachmangelhaftung greift auch bei Privatverkäufen.

Es gibt noch einen weiteren Grund, die Kamera vor dem Verkauf noch einmal ausgiebig zu testen: Wenn das Equipment bei der Vorführung nicht ordnungsgemäß arbeitet, ist das nicht nur peinlich – es schmälert auch die Aussichten auf einen schnellen und reibungslosen Verkauf. Im Idealfall funktioniert der Verkaufsgegenstand so gut wie eine fabrikneue Kamera.

Vergessen Sie nicht, dass auch das Zubehör einwandfrei funktionieren muss. Neben obligatorischen Zubehörteilen wie dem Kameradeckel schließt dies auch Stative und Objektive ein. Wird eine Tasche mit verkauft, sollte sich auch diese in einem möglichst guten Zustand befinden – auch wenn es sich hier um eine „Zugabe“ handelt.

Die Sache mit dem Preis

Es ist verständlich, dass jeder Verkäufer einen möglichst hohen Verkaufspreis herausschlagen will. Sie sollten bei den Verkaufsverhandlungen jedoch nicht zu weit gehen. Wenn der Käufer übervorteilt wird, kann es sein, dass er sich nach dem Kauf bei Ihnen meldet und sich beschwert.

In der heutigen Zeit ist es eigentlich ein Leichtes, den aktuellen Marktpreis für Kamera-Equipment und andere Gebrauchsgegenstände herauszufinden. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Manche Interessenten sind schlichtweg zu bequem, um sich zu informieren. Wenn dann ein Preis genannt wird, der außerhalb ihrer Vorstellung liegt, sind sie überrascht und reagieren vielleicht sogar aggressiv.

Sollte sich eine solche Situation ergeben, können Sie dem Käufer den Wind aus den Segeln nehmen, indem Sie ihm einige Internet-Auktionen zeigen, bei denen vergleichbare Preise erzielt wurden. Machen Sie dem Interessenten klar, dass Sie nicht bereit sind, Ihre Kamera unterhalb des Marktpreises zu verkaufen. Besonders gute Karten haben Sie, wenn Ihr Kamera-Equipment einwandfrei funktioniert.

Schließen Sie einen Kaufvertrag ab

Jeder Autoverkäufer weiß, dass ohne einen ordnungsgemäßen Kaufvertrag kein Geschäft zustande kommen kann. Wer keine Papiere vorweisen kann, ist nicht berechtigt, das neue Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden. Kameras müssen zwar nicht registriert werden – dennoch sollten Sie als Verkäufer auf einem Kaufvertrag bestehen. Dies hat den Grund, dass der Käufer bestätigt, dass er den Verkaufsgegenstand geprüft und persönlich in Augenschein genommen hat. Zeigen sich später Mängel, hat er es schwer, diese geltend zu machen.

Muster-Kaufverträge lassen sich heute problemlos im Internet finden. Sie können entweder einen Standardvertrag herunterladen oder ein Muster wählen, das auf den Verkauf von Kamera-Equipment zugeschnitten ist. Wichtige Daten sind:

• Name/Adresse des Verkäufers und des Käufers
• Datum
• Verkaufspreis

Von besonderer Bedeutung ist der Abschnitt, in dem es um die Mängel geht. Hier sollten alle noch so kleinen Auffälligkeiten vermerkt werden. Staub auf der Linse ist kein Mangel, der sich reklamieren lässt. Gleiches gilt für Störungen, die unter abnormen Bedingungen auftreten. Wenn der Käufer die Kamera bei 3 Grad Celsius über 16 Stunden im Gebrauch hat und es zu Störungen kommt, muss er dies hinnehmen, da es sich um einen Einsatz unter Extrembedingungen handelt.

Fazit

Beim Kameraverkauf ist stets darauf zu achten, dass ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag abgeschlossen wird. Alle noch so geringen Mängel sollten darin minutiös vermerkt werden. Richten Sie sich stets nach dem Marktpreis und kommen Sie dem Käufer nicht zu sehr entgegen. Prüfen Sie Ihr altes Kamera-Equipment auf Funktion, bevor Sie es zum Verkauf anbieten. Es schadet nicht, auf einschlägigen Plattformen zum Thema Kamera-Verkauf zu recherchieren. So erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die gegenwärtige Marktsituation und stellen sicher, dass Sie Ihre Kamera nicht unterhalb des aktuellen Wertes verkaufen.

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