Vorsicht: Abmahnungen wegen Google Fonts [Update]

Webseitenbetreiber aufgepasst: Abmahnungen wegen der Einbindung von Google Fonts.

Wer eine Webseite betreibt, muss im Prinzip ständig damit rechnen eine Abmahnung zu erhalten. War es früher noch wegen irgendwelcher Bilder im Internet, scheinen sich Abmahnanwälte nun auf das Thema Datenschutz zu stürzen. Kein Wunder, ständig gibt es neue Regeln und Vorschriften. Cookie-Banner müssen eingebunden, aktualisiert werden und was vor kurzem noch erlaubt war, kassiert später irgendein Gericht. Wie im Beispiel der Google Fonts. Nachdem erste Gerichte sich entschieden haben, dass das Einbinden der Schriftarten gegen die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung verstößt, hat dies natürlich sofort Anwälte auf den Plan gerufen, welche nun Webseitenbetreiber ermitteln und abmahnen.

In unserem Umfeld haben ebenfalls einige Leute Abmahnungen erhalten, daher wollen wir hier an dieser Stelle nochmal ausdrücklich davor warnen und empfehlen, die eigenen Webseiten auf die Einbindung von Google Fonts zu überprüfen.

Wir haben hier auf unserer Webseite auch eine Variante beschrieben, wie Google Fonts datenschutzkonform eingebunden werden können.

Aber schauen wir uns mal ein Beispiel einer solchen Abmahnung an.

Abmahnung von Kilian Lenard

In einem Fall bekam ein Webseitenbetreiber eine Abmahnung von “Kilian Lenard”, einem Rechtsanwalt aus Berlin. Wer den Namen googelt, findet schnell die Webseite, welche wir gar nicht verlinken und bewerben wollen.

In der Abmahnung wird auf “Martin Ismail” als Mandant verwiesen. Ein Rechtsanwalt kann nicht von sich aus tätig werden, sondern braucht einen Mandanten, für welchen er tätig ist. Befragt man Google nach beiden Namen, wird klar, dass es sich hier wahrscheinlich um eine Massenabmahnung handeln dürfte.

Durch das Einbinden von Google Fonts wird der Server von Google kontaktiert und erhält damit auch die IP-Adresse des Aufrufers. Google speichert die IP-Adressen, nach eigener Aussage, zumindest nicht.

Es folgen ein paar Auflistungen von Verfahren, welche vor Gericht ausgetragen worden sind und wohl andeuten sollen, dass es deutlich teurer werden kann, wenn man der Abmahnung keine Beachtung schenkt. Umso freudiger wird der geneigte Adressat der Abmahnung sein, dass der Betrag mit knapp 170 Euro im überschaubaren Rahmen bleibt.

Als Beweis gibt es noch einen Screenshot der Code-Stelle.

Was tun?

Jetzt kommen wir Laien daher, können daher keine Rechtsberatung abgeben und empfehlen dringend entsprechende Fachseiten im Internet aufzurufen. Wissenswertes zum Thema gibt es auf der Webseite von “wbs-law.de”. Hier gibt es auch ein passendes Widerspruchsschreiben.

Ansonsten ist es in jedem Fall empfehlenswert die Verweise von Google Fonts zu entfernen und ggf. die Schriftarten auf dem eigenen Server hosten.

Unsere Meinung

Die Sache hat ein Geschmäckle. Anscheinend werden aktuell jede Menge Webseitenbetreiber abgemahnt, weil diese noch Google Fonts eingebunden haben. Viele dürften sich dessen nicht einmal bewusst sein, da dies oft durch Webseitenvorlagen passiert.

Die Abmahnung ist mit 170 Euro auffällig günstig. Man könnte fast vermuten, dass der Betrag in einem Rahmen bleiben soll, bei dem der Webseitenbetreiber lieber zahlt, als sich mit der Sache weiter auseinandersetzen.

Ob die Sache am Ende wirklich vor Gericht landet, wenn man das Schreiben einfach ignoriert? Gut möglich! Es werden viele Briefe versendet, ein Teil zahlt und damit hätte sich die Sache schon gelohnt. Ein wenig wie bei Spam und Phishing.

Für die Bewertungen bei Google hat sich der gute Mann leider keinen Gefallen getan.

Update

Weitere Hintergründe gibt es auch auf Golem.de. Anscheinend soll durch Spenden an Datenschutzvereine die Sache einen legitimen Hintergrund erhalten. Die Vereine lehnen die Spenden aber ab.

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