Über Bürgschaftsversicherungen und Liquidität von Unternehmen

Vertrauen ist ein Schlüsselfaktor in Geschäftsbeziehungen. Die von den Parteien unterzeichneten Verträge sind die wichtigsten Dokumente zur Festlegung der Verpflichtungen des Kunden und des Auftragnehmers, des Vermieters und des Mieters, des Verkäufers und des Käufers.

Doch bei der Umsetzung langfristiger Projekte gibt es gewisse Risiken, vor denen sich Unternehmen schützen möchten. Um unvorhergesehene Schäden und Verluste zu vermeiden, kann eine Vertragspartei von der anderen Vertragspartei bestimmte finanzielle Garantien verlangen. Der Auftraggeber geht beim Kauf von Baumaterialien durch seinen Auftragnehmer in Vorleistung, verlangt jedoch vom Auftragnehmer eine Anzahlungsbürgschaft als Sicherheit (Link).

In der letzten Bauphase ist die Mängelgewährleistungsbürgschaft VOB für Mängel von besonderer Bedeutung. Innerhalb einer bestimmten Frist nach Fertigstellung der Bauarbeiten kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer bis zu 5 % der Auftragssumme als Sicherheitseinbehalt zurückhalten und sich so vor Baumängeln schützen. Aber 5 % eines Bauauftrags können für einen Bauunternehmer eine beträchtliche Geldsumme sein. Eine Bürgschaft kann den Sicherheitseinbehalt ablösen, der Bauunternehmer erhält den kompletten ausstehenden Betrag ausbezahlt.

Das Einfrieren erheblicher Mittel schränkt die Liquidität des Bauunternehmens ein und hemmt die Geschäftsentwicklung.

Die Kautionsversicherung ist ein flexibles Finanzinstrument, das an unterschiedliche Geschäftsanforderungen angepasst ist und dazu beiträgt, die Situation von beiden Vertragsparteien zu verbessern. Mehr dazu erfahren Sie auf der Website des Versicherungsmaklers https://kautionsbanking.de/. Durch entsprechende Bürgschaften erhält der Kunde (Gläubiger) die Garantie, dass die vertraglichen Verpflichtungen auch dann vollständig erfüllt werden, wenn der Schuldner (Auftragnehmer) nicht mehr leisten oder zahlen kann. Der Bürge ist die dritte Partei, oft eine Versicherungsgesellschaft. Der Bürge stellt eine Bürgschaftsurkunde aus, die der Kunde bis zum Abschluss der vereinbarten Leistungen und ggf. über Gewährleistungsfristen hinaus als Gläubiger verwahrt.

Für die Bürgschaft zahlt der Schuldner dem Versicherungsunternehmen jährliche Beiträge in der im Bürgschaftsversicherungsvertrag festgelegten Höhe.

Die Kautionsversicherung schützt die Liquidität des Auftragnehmerunternehmens und ermöglicht die gleichzeitige Ausführung mehrerer Großaufträge und Projekte.

Für den Fall, dass die Vertragserfüllung durch eine Sicherheitsleistung abgesichert werden muss, ist eine Bürgschaftsversicherung eine ideale und vorteilhafte Lösung für beiden Seiten.

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