Der richtige Umgang mit Dashcams – Gesetzeslage und Tipps

Dashcams sind beliebt, legal und können Ihnen im Fall eines Unfalls wichtige Details zum Unfallhergang liefern. Doch der Einsatz ist umstritten und rechtlich nur dann einwandfrei, wenn Sie einige Dinge bei der Verwendung beachten. Worauf es ankommt und wie die Rechtslage in Deutschland ist, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Dashcam ist eine kleine Kamera, die an der Windschutzscheibe im Auto befestigt wird. Manche Modelle verfügen auch über eine zusätzlich Rück-Kamera. Beim Motorrad kann eine Dashcam am Helm oder am Lenkrad befestigt werden.

Dashcams sind in Deutschland entgegen der Meinung vieler Autofahrer nicht grundsätzlich verboten. Allerdings dürfen Sie per Gesetz nicht dauerhaft grundlos aufzeichnen, denn dies verstößt gegen das Datenschutzrecht und die Datenschutzgrundverordnung. Daher kann ein Bußgeld drohen. Dennoch können Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht dienen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu müssen Dashcams bestimmte Funktionen haben. Es ist daher beim Kauf genau darauf zu achten, um welche Kamera es sich handelt, was Sie kann und welchen Funktionsumfang sie bietet.

Spezielle KFZ-Portale wie Auto-Motormagazin können Sie dabei unterstützen, legale und gute Dashcams ohne zu viel Rechercheaufwand zu finden. Heute sind Dashcams in Deutschland sehr beliebt und zudem sehr erschwinglich und leicht zu bedienen. Damit Sie im Fall der Fälle auch rechtlich auf der sicheren Seite sind, gibt es einige Dinge, die Sie unbedingt beachten sollten, denn nach wie vor beschäftigen sich Datenschützer, Gerichte und Experten mit Dashcams im Straßenverkehr.

BGH-Urteil zum Einsatz von Dashcams in Deutschland

Im BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 wurde beschlossen, dass Dashcam-Aufnahmen grundsätzlich durchaus als Beweismittel im Rahmen von Unfall-Prozesses verwendet werden können. Entscheidend ist dabei, wie genau die Aufnahmen entstanden sind. Denn Aufnahmen von fremden Personen im öffentlichen Straßenverkehr verstoßen gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und andere datenschutzrechtliche Bestimmungen wie das Persönlichkeitsrecht. Im Gegensatz zu früher sind Dashcam-Aufnahmen aber nicht mehr grundsätzlich als Beweismittel ausgeschlossen und können entsprechend in bestimmten Fällen verwendet werden. Was genau aber nun zulässig ist und was nicht, hat der Bundesgerichtshof offen gelassen.

Wichtig ist: Das Anbringen einer Dashcam ist grundsätzlich erlaubt. Was nicht erlaubt ist, ist ein permanentes Aufzeichnen und Speichern, ohne dass es dafür einen speziellen Grund gibt. Der Grund dafür ist, dass es gegen Datenschutzrichtlinien des Bundes und auch gegen die EU-DSGVO verstößt. Wenn Sie eine Dashcam im öffentlichen Straßenverkehr einsetzen, müssen Sie also eng gesteckte gesetzliche Rahmenbedingungen einhalten. Doch was genau ist dann eigentlich erlaubt?

Was Sie mit einer Dashcam filmen dürfen und was Sie erfüllen muss

Wann immer es einen konkreten Anlass gibt, darf eine Dashcam für Aufzeichnungen verwendet werden. Dies kann beispielsweise ein Verkehrsunfall sein. Dabei ist es entscheidend, dass die Kamera nicht dauerhaft läuft, sondern sich bei einem Unfall von selbst einschaltet bzw. die temporär erstellten Aufnahmen automatisch speichert. Dies kann sie jedoch nur, wenn sie über einen G-Sensor (Beschleunigungssensor) verfügt, der Unfälle, einen Aufprall und Vollbremsungen erkennt. Er gehört neben anderen Funktionen zu den wesentlichen Ausstattungsmerkmalen, auf die Sie achten sollten. Die wichtigsten Features, die eine Dashcam haben sollte, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Loop-Aufnahme: Von einer Loop-Funktion spricht man, wenn Aufnahmen lediglich in kleinen Blöcken aufgezeichnet und schnell wieder überschrieben werden. Dadurch wird das Material nicht dauerhaft auf der Karte gespeichert, sondern nur im Einzelfall. Dadurch wird auch der Speicher der Karte nie voll.

G-Sensor: Der G-Sensor dient als Auslöser für das anlassbezogene Speichern bestimmter Aufnahme-Schleifen. Wird eine starke Abnahme der Geschwindigkeit erkannt, löst der Sensor aus und sichert die entsprechende Aufnahme.

GPS: Nur wenn die Kamera über ein GPS-Modul verfügt, können Sie den genauen Unfallort auch später noch bestimmen. Ein GPS-Stempel kann für die spätere Beweisaufnahme sehr wichtig sein.

Datums- und Zeiterfassung: Damit das genaue Datum und die Uhrzeit im Video eingeblendet wird, müssen Sie die Zeit entsprechend auch einstellen können.

Diese vier wichtigen technischen Features sorgen für den Schutz des Persönlichkeitsrechts. Manche Dashcams verfügen auch über Bewegungsmeldet, um das Fahrzeug auf dem Parkplatz vor Vandalismus zu schützen. Ob dies datenschutzrechtlich zulässig ist, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt.

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