Leistungsschutzrecht: mehr als 8 Wörter sollt ihr nicht verwenden!

Das Leistungsschutzrecht betrifft jeden Webseitenbetreiber, welcher Links auf irgendwelche anderen Seiten setzt.

Das Leistungsschutzrecht wurde eingeführt, man sehe mir eine gewisse Ironie nach, dass Presseverleger Geld von Google bekommen. Google bietet einen Dienst an: Google News. News werden hier durchsuchbar angezeigt und aggregiert. Geld verdient Google an diesem Dienst nach eigenen Angaben nicht, da er komplett werbefrei ist.

Artikel werden mit Überschrift, meist einem kleinen Bild und ein paar Worten angerissen und auf die Originalseite verlinkt. Der Dienst beschert den Betreibern der Webseite einiges an Traffic, was diese erst merken, wenn Google diese aus dem Dienst wirft, z.B. wegen dem Leistungsschutzrecht.

Dieses soll den Verlegern Lizenzgebühren einbringen, wenn Webseiten wie Google auf die Produkte verlinken und dabei Überschrift und einen kleinen Text verlinken. Dummerweise ist Google nicht bereit zu zahlen und wirft die Webseiten einfach raus oder macht den Dienst einfach dicht statt zu zahlen. Am Ende blieb daher nur ein großes Klagen der Verleger, dass der Traffic enorm eingebrochen ist und eine kostenlose Genehmigung für Google die Inhalte weiter darzustellen.

Dummerweise haben wir kleinen Webseitenbetreiber keine solche Marktmacht, dennoch betrifft uns das Leistungsschutzrecht, genauso wie die DSVGO. Wer dagegen verstößt, muss damit ggf. Lizenzgebühren zahlen oder wird sogar abgemahnt.

Der aktuelle Streit um das Leistungsschutzrecht betrifft die Anzahl von Worten, welche kostenfrei aus dem Titel des verlinkten Artikels erwähnt werden dürfen. Zuletzt war von drei Wörtern die Rede. Hier kann sich jeder ausmalen, dass eine vernünftige Verlinkung nicht mehr möglich ist. Beispiele gefällig?

  • Leistungsschutzrecht in der
  • Die Gier der
  • Das plötzliche Ende
  • Wie fühlt es

Derzeit wird diskutiert, ob 8 Wörter zu viel sind. Am Ende werden, wie bei der DSVGO, viele Unklarheiten bleiben und kleinere Webseitenbetreiber von jeglicher Verlinkung absehen. Der einzige Profiteur werden Google und andere große Suchmaschinenbetreiber sein, welche die Marktmacht nutzen können und sich von den Verlegern eine kostenlose Nutzung gewähren zu lassen.

Das kleine Startup aus Deutschland hat keine Chance, da hier sofort Gebühren fällig werden und am Ende jammert die Politik wieder, warum es kein deutsches Google gibt.

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