Bitcoin-Gewinne in der Steuererklärung angeben

Der Handel mit einer Cryptowährung oder automatisierten Anwendungen wie Immediate Edge können zu einem steuerlich relevanten Gewinn führen. Dieser ergibt sich aus dem Unterschied zwischen einem niedrigen Kauf- und einem höheren Verkaufspreis. Dabei ist allerdings nicht jeder Gewinn auch automatisch steuerpflichtig.

Die Steuergesetze sehen an dieser Stelle zwei Möglichkeiten vor, bei denen Bitcoin-Gewinne steuerfrei bleiben:

  • Die Haltedauer der Cryptowährung ist größer 12 Monate
  • Die Veräußerungsgewinne im Crypto-Handel sind kleiner 600 Euro pro Jahr.

Für alle anderen Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum und Co leitet sich eine entsprechende Steuerpflicht aus dem Gesetz ab.

Wer hier Steuern sparen möchte, sollte sich von vorneherein mit der Steuerpflicht beschäftigen. Gerade im größeren Umfang ist die Haltedauer von besonderer Relevanz, da sie ausnahmslos auf die Positionen im Wallet angewendet werden kann.

Bitcoin-Gewinne sind private Veräußerungsgeschäfte

Cryptowährungen wurden von der BaFin als sogenannte “Rechnungseinheit” eingestuft, also eine Art Währung wie der Euro, Dollar oder auch Yen. Demnach sind Währungsgewinne mit einer solchen Rechnungseinheit private Veräußerungsgeschäfte, die in der Steuererklärung entsprechend aufgeführt werden müssen.

Wichtig ist hier vor allem die Nachvollziehbarkeit für das Finanzamt. Es bietet sich an eine Art Buchführung zu etablieren, um die Haltedauer nachzuweisen. Dabei unterliegt der Verkauf der Cryptowährung immer dem sogenannten Fifo-Prinzip. Das bedeutet, dass immer diejenige Einheit verkauft wird, die im Bestand am ältesten ist.

Beispielrechnung:

Am 01.01. werden zwei Bitcoins für 2.500 Euro gekauft. Am 01.03. werden zusätzlich drei Bitcoins für 5.000 Euro gekauft.
Am 01.11. werden drei Bitcoins verkauft. Gemäß Fifo-Prinzip wird hier der älteste Bestand verkauft. Das heißt, die zwei Bitcoins zu 2.500 Euro sowie ein weiterer zu 5.000 Euro wird steuerlich betrachtet. Folglich ist also nicht möglich den Gewinn durch die Veräußerung des höheren Einkaufspreises “klein(er) zu rechnen”.

Wer mit einem Robo-Investment wie Immediate Edge handelt, kann hier unter Umständen das Tradingtagebuch aus den einzelnen Trades zusammenstellen. Wer manuell über eine Exchange-Börse handelt, findet die notwendigen Daten dazu in der Übersicht der Trades bei den einzelnen Währungen. Die Nachweispflicht obliegt hier demjenigen, der seine Steuererklärung erstellt.

Wie hoch sind die Steuern auf Bitcoin-Gewinne?

Private Veräußerungsgeschäfte werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Folglich werden die Gewinne aus Bitcoin und Co in der Steuererklärung dem allgemeinen Einkommen hinzugerechnet und dann steuerlich betrachtet.

Sollten die Gewinne aus dem Handel kleiner 600 Euro in einem Jahr, bleiben diese steuerfrei. Dies ist allerdings nicht als Freibetrag zu verstehen. Ab dem ersten Euro über dieser Freigrenze wird der gesamte erwirtschaftete Gewinn steuerpflichtig und nicht nur der Betrag, der über der Grenze ist.

Verluste und Gewinne aus dem Handel mit einer Cryptowährung lassen sich steuerlich miteinander verrechnen. Dabei wird der gesamte Bereich des Cybergeldes betrachtet und nicht nur die einzelne Währung.

Wer mit Ethereum Geld verliert und diesen Verlust durch einen Verkauf realisiert, kann ihn beispielsweise mit einem realisierten Bitcoin-Gewinn verrechnen. Generell ist hierbei immer wichtig, dass die Positionen abgeschlossen sein müssen. Laufende Gewinne oder Verluste spielen in der steuerlichen Betrachtung keine Rolle.

Steuer sparen durch das Beachten der Haltedauer und Verrechnung

Bitcoin-Gewinne und andere Gewinne aus dem Handel mit einer Cryptowährung müssen also unbedingt in der Steuererklärung betrachtet werden, wenn die Haltedauer noch kleiner 12 Monate ist. Sofern die Haltedauer schon fortgeschritten ist, ist es durchaus sinnvoll zu überlegen, die 12 Monate zu überschreiten, um die Gewinne steuerfrei zu erhalten.

Wer mit einem Immediate Edge Robo-Investor handelt, hat hier vermutlich wenig Einflussmöglichkeit. Der kurzfristige Handel mit einer Cryptowährung sorgt dafür, dass die Gewinne steuerlich relevant sind. Eventuelle Verluste daraus können aber gegen gerechnet werden. Folglich ist nicht das Datum wichtig, wann Geld in den Robo Invest eingezahlt wurde und wann dieses wieder entnommen wurde. Steuerlich relevant ist das Tradingtagebuch auf der Plattform selbst.

Wichtig ist ferner zu beachten, dass in der Steuererklärung immer ein Kalenderjahr betrachtet wird. Wer also im Jahr 1 bei 598 Euro Gewinn steht, sollte den Verkauf von Cryptowährungen sofern möglich ins nächste Jahr schieben, um die Steuern zu sparen. Gleiches gilt natürlich für Verluste, die vorgezogen werden können, wenn die Freigrenze bereits überschritten ist.

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